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LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 220/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung; Gesellschafter und Geschäftsführer einer Firma; Verjährung des Erstattungsanspruchs; Absehen von der Erhebung der Einrede der Verjährung; Anforderungen an die Durchführung von Betriebsprüfungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 19.03.2002 - S 10 AL 567/99
- LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 220/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R
Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 220/02
Gemäß § 351 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in der ab 01.01.1998 geltenden Fassung (vgl. zu dessen Anwendbarkeit auf nach dem 01.01.1998 erhobene Erstattungsansprüche: BSG, Urteil vom 21.07.2003 - B 12 AL 1/02 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) i.V.m. § 26 Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), der auf das Recht der Arbeitsförderung (SGB III) anwendbar ist (§ 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IV), sind zu Unrecht entrichete Beiträge zu erstatten. - BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83
Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht …
Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 220/02
Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte grundsätzlich von der Erhebung der Einrede der Verjährung nur dann absieht, wenn die Beitragsentrichtung deshalb zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verhalten der Beklagten oder der Einzugsstelle beruht (vgl. BSGE 58, 154).